Digitale Fahrzeugfunktionen und Konnektivitätsdienste
Moderne Fahrzeuge können je nach Hersteller, Modell, Ausstattung, Softwarestand, Erstzulassung, Marktversion und technischer Freischaltung über digitale Fahrzeugfunktionen, vernetzte Dienste oder sogenannte Konnektivitätsdienste verfügen.
Diese Seite informiert allgemein über mögliche Voraussetzungen, Abhängigkeiten und Einschränkungen solcher Funktionen. Maßgeblich bleiben immer das konkrete Fahrzeug, die individuelle Fahrzeugbeschreibung, der jeweilige Kaufvertrag und ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheitsangaben.
Fahrzeugtechnik und externe Online-Dienste sind nicht dasselbe.
Ein im Fahrzeug vorhandenes technisches System bedeutet nicht automatisch, dass alle damit verbundenen Online-, App-, Hersteller- oder Drittanbieterdienste dauerhaft, kostenlos oder ohne zusätzliche Registrierung nutzbar sind.
Digitale Funktionen können Komfort, Bedienung, Navigation, Sicherheit und Fahrzeugdaten betreffen.
Zu digitalen Fahrzeugfunktionen können insbesondere Navigations- und Onlinefunktionen, Connected Services, Remote- oder App-Funktionen, Smartphone-Integration, Apple CarPlay™, Android Auto™, Bluetooth, WLAN-Hotspot, cloudbasierte Dienste, Sprachsteuerung, Fahrerassistenzsysteme, digitale Bedienungsanleitungen, digitale Servicehistorien, Online-Routenführung, Live-Traffic-Daten, Kartenupdates, Software-Updates, Over-the-Air-Updates, Fahrzeugdiagnose, Lade- oder Energieverwaltungsdienste bei Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie sonstige fahrzeugbezogene digitale Anwendungen gehören.
Nicht jedes Fahrzeug verfügt über alle genannten Funktionen. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeug, der Ausstattung, der Verfügbarkeit beim Hersteller und den im Kaufvertrag vereinbarten Beschaffenheitsangaben.
Fahrzeugausstattung und externe Dienste
Bei digitalen Fahrzeugfunktionen ist zwischen fest im Fahrzeug vorhandener Ausstattung und extern bereitgestellten Diensten zu unterscheiden. Fest verbaute oder fahrzeugseitig vorhandene Funktionen können beispielsweise ein Display, ein Infotainmentsystem, eine Bluetooth-Schnittstelle, eine USB-Schnittstelle, eine Kamera, Sensorik, ein Fahrerassistenzsystem oder eine technische Vorbereitung für bestimmte Dienste sein.
Externe digitale Dienste können dagegen von Herstellern oder Drittanbietern bereitgestellt werden. Dazu gehören beispielsweise Online-Navigation, Echtzeit-Verkehrsdaten, App-Zugriffe, Remote-Funktionen, Kartenaktualisierungen, Sprachdienste, Fahrzeugdatenportale, digitale Servicehistorien, Benutzerkonten oder kostenpflichtige Zusatzdienste.
Nutzungsvoraussetzungen digitaler Dienste
Die Nutzung digitaler Fahrzeugfunktionen kann insbesondere ein kompatibles mobiles Endgerät, ein persönliches Nutzerkonto beim Fahrzeughersteller oder einem Drittanbieter, eine Registrierung in einer Hersteller-App oder einem Online-Portal, Zustimmung zu Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen, aktive Internet- oder Mobilfunkverbindung, ausreichende Netzabdeckung, installierte Apps oder Software, Freischaltung durch den Hersteller, erfolgreiche Kopplung zwischen Fahrzeug und Endgerät, gültige Lizenzen, aktive Abonnements, aktuelle Softwareversionen, kompatible Betriebssystemversionen sowie regelmäßige Updates voraussetzen.
Je nach Hersteller und Dienst können zusätzliche Kosten entstehen. Solche Kosten können insbesondere für Mobilfunkverbindungen, Datenvolumen, App-Dienste, Abonnements, Kartenupdates, Online-Dienste, Remote-Funktionen, Lade- oder Energieverwaltungsdienste oder sonstige digitale Zusatzleistungen anfallen. Diese Kosten sind nicht automatisch Bestandteil des Fahrzeugkaufpreises, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
Technische und externe Faktoren
Verfügbarkeit, Funktionsumfang und Nutzbarkeit digitaler Dienste können insbesondere abhängig sein von Land oder Region der Nutzung, Mobilfunknetz, Netzabdeckung, Serververfügbarkeit, Herstellerplattform, Drittanbieterplattform, Fahrzeugsoftware, Softwarestand, Betriebssystemversion des mobilen Endgeräts, Gerätehersteller, App-Kompatibilität, Benutzerkonto, Lizenzstatus, Datenschutz- oder Nutzungsbedingungen, technischen Änderungen, gesetzlichen Anforderungen, wirtschaftlichen Entscheidungen des Herstellers oder Drittanbieters sowie der weiteren Unterstützung durch den jeweiligen Anbieter.
Digitale Funktionen können sich während der Nutzungsdauer ändern, erweitert, eingeschränkt, kostenpflichtig gemacht oder eingestellt werden. Dies gilt insbesondere für Dienste, die nicht ausschließlich durch das Fahrzeug selbst, sondern über externe Server, Apps, Online-Portale, Mobilfunknetze oder Drittanbieter bereitgestellt werden.
Bereitstellung durch Hersteller oder Drittanbieter
Die technische Bereitstellung, Wartung, Weiterentwicklung und inhaltliche Ausgestaltung digitaler Dienste erfolgt regelmäßig durch den jeweiligen Fahrzeughersteller oder entsprechende Drittanbieter.
Der Verkäufer hat insbesondere keinen unmittelbaren Einfluss auf Serverbetrieb, Online-Infrastruktur, App-Funktionalitäten, Systemverfügbarkeit, Kompatibilität mit zukünftigen Endgeräten, Änderungen von Betriebssystemen, Änderungen von Herstellerplattformen, Einstellung einzelner Dienste oder zukünftige Softwareentscheidungen des Herstellers.
Die gesetzlichen Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer bleiben hiervon unberührt.
Software-Updates, Sicherheitsaktualisierungen und Systemänderungen
Digitale Elemente eines Fahrzeugs können Software-Updates, Sicherheitsupdates, Kartenupdates, Systemaktualisierungen oder sonstige Aktualisierungen erfordern. Solche Aktualisierungen können je nach Fahrzeug, Hersteller und Dienst automatisch, manuell, online, über Werkstattbesuch, über App, über USB, über ein Herstellerportal oder Over-the-Air bereitgestellt werden.
Art, Umfang, Häufigkeit und Dauer solcher Updates richten sich insbesondere nach den Herstellervorgaben, der Art des Fahrzeugs, dem jeweiligen digitalen Dienst, dem Softwarestand und den gesetzlichen Vorgaben.
Der Käufer sollte bereitgestellte Updates innerhalb angemessener Zeit installieren oder installieren lassen. Eine unterlassene oder unsachgemäße Installation kann Auswirkungen auf Funktion, Sicherheit, Kompatibilität oder Nutzbarkeit digitaler Dienste haben.
Gesetzlicher Hinweis: Bei digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen können gesetzliche Regelungen zu Aktualisierungen relevant sein. Die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben unberührt.
Navigation und Onlinefunktionen
Fahrzeuge können mit unterschiedlichen Navigationslösungen ausgestattet sein. Hierzu gehören fest installierte Navigationssysteme, fahrzeugseitig vorbereitete Navigationssysteme, Smartphone-basierte Navigation über Apple CarPlay™ oder Android Auto™, Online-Navigation, Kartenanzeige über mobile Apps, Live-Traffic-Dienste, Sprachsteuerung, Ladeplanung bei Elektrofahrzeugen, Routenführung mit Echtzeitdaten oder sonstige digitale Karten- und Standortdienste.
Wenn in einem Inserat oder Angebot der Begriff „Navigationssystem“ verwendet wird, ist im Einzelfall zu prüfen, ob ein fest installiertes fahrzeugeigenes Navigationssystem vorhanden ist oder ob die Navigation über Smartphone-Integration, App-Anbindung oder Online-Dienste erfolgt.
Sofern nicht ausdrücklich ein fest installiertes fahrzeugeigenes Navigationssystem vereinbart wurde, kann die Navigationsfunktion auch über kompatible Smartphone-Integrationssysteme wie Apple CarPlay™ oder Android Auto™ nutzbar sein. Voraussetzung hierfür ist regelmäßig ein geeignetes mobiles Endgerät mit kompatibler Software und entsprechender Verbindung zum Fahrzeug.
Apple CarPlay™, Android Auto™ und Smartphone-Integration
Apple CarPlay™ und Android Auto™ sind Smartphone-Integrationssysteme, mit denen bestimmte Inhalte und Funktionen eines kompatiblen Smartphones über das Fahrzeugsystem genutzt werden können.
Die Nutzbarkeit kann insbesondere abhängig sein von Smartphone-Modell, Betriebssystemversion, Kabelverbindung oder drahtloser Verbindung, Herstellerfreigabe, App-Version, regionaler Verfügbarkeit, Datenschutzfreigaben, Gerätekompatibilität und Änderungen durch Apple, Google, den Fahrzeughersteller oder App-Anbieter.
Nicht jede App ist im Fahrzeug nutzbar. Welche Apps angezeigt oder unterstützt werden, richtet sich nach den jeweiligen Vorgaben des Smartphone-Betriebssystems, des App-Anbieters und des Fahrzeugherstellers.
Connected Services und Hersteller-Apps
Viele Fahrzeughersteller bieten eigene Apps, Online-Portale oder Connected-Services-Plattformen an. Hierüber können je nach Fahrzeug und Dienst beispielsweise Fahrzeugstatus, Türverriegelung, Standort, Ladezustand, Vorklimatisierung, Wartungsinformationen, Service-Termine, Navigationsziele, Softwareupdates, Fahrdaten oder digitale Dokumente genutzt werden.
Diese Dienste können eine Registrierung, ein Nutzerkonto, eine Fahrzeugverknüpfung, Zustimmung zu Nutzungsbedingungen, Datenfreigaben, Mobilfunkverbindung oder kostenpflichtige Freischaltung voraussetzen.
Bei Gebrauchtfahrzeugen kann zusätzlich erforderlich sein, dass ein vorhandenes Vorbesitzerkonto entfernt, das Fahrzeug im Herstellersystem neu zugeordnet oder der Zugriff durch den Hersteller freigeschaltet wird. Die technische Umsetzung hängt vom jeweiligen Hersteller ab.
Digitale Fahrzeugunterlagen
Fahrzeugunterlagen, Bedienungsanleitungen, Serviceinformationen, Wartungsnachweise, Reparaturinformationen, Garantieinformationen oder Connected-Service-Zugänge können je nach Hersteller ganz oder teilweise digital bereitgestellt werden.
Eine gedruckte Bedienungsanleitung, ein physisches Serviceheft oder ein klassisches Wartungsheft ist bei modernen Fahrzeugen nicht immer vorhanden. Viele Hersteller stellen diese Informationen über Fahrzeugdisplay, Online-Portal, Hersteller-App, digitale Datenbank oder autorisierte Werkstattsysteme bereit.
Das Fehlen gedruckter Unterlagen bedeutet nicht automatisch, dass ein Sachmangel vorliegt, sofern der Hersteller diese Unterlagen nicht mehr in physischer Form vorsieht oder die entsprechenden Informationen digital bereitgestellt werden.
Digitale Servicehistorie und Wartungsnachweise
Bei vielen Fahrzeugen wird die Service- oder Wartungshistorie nicht mehr in einem klassischen Papierheft geführt, sondern digital im System des Fahrzeugherstellers oder in autorisierten Werkstattdatenbanken gespeichert.
Ausdrucke, Screenshots oder digitale Auszüge einer Servicehistorie stellen regelmäßig Momentaufnahmen des zum jeweiligen Zeitpunkt abrufbaren Datenbestandes dar. Eine dauerhafte Verfügbarkeit, unveränderte Speicherung oder zukünftige Abrufbarkeit durch den Hersteller kann vom Verkäufer nicht garantiert werden, sofern diese Systeme nicht vom Verkäufer betrieben werden.
Digitale Schlüssel, Benutzerprofile und Fahrzeugkonten
Einige Fahrzeuge unterstützen digitale Schlüssel, Fahrerprofile, Benutzerkonten, Personalisierung, Cloud-Synchronisierung oder App-basierte Zugriffsfunktionen.
Diese Funktionen können abhängig sein von Herstellerfreigabe, Smartphone-Kompatibilität, App-Version, Betriebssystem, Nutzerkonto, Fahrzeugsoftware, Aktivierung, Sicherheitsanforderungen, Datenschutzfreigaben und regionaler Verfügbarkeit.
Bei einem Halter- oder Eigentümerwechsel kann es erforderlich sein, bestehende Benutzerprofile zu löschen, das Fahrzeug zurückzusetzen, alte App-Verknüpfungen zu entfernen oder das Fahrzeug mit einem neuen Benutzerkonto zu verbinden.
Elektro- und Hybridfahrzeuge
Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen können zusätzliche digitale Dienste vorhanden sein. Hierzu können insbesondere Ladezustandsanzeige, Ladeplanung, Reichweitenprognose, Batterietemperierung, Vorklimatisierung, Laderoutenplanung, Anzeige von Ladestationen, Abrechnung über Ladeanbieter, App-Steuerung, Remote-Laden, Energiedaten, Wallbox-Anbindung oder herstellerbezogene Elektromobilitätsdienste gehören.
Diese Funktionen können abhängig sein von Fahrzeugausstattung, Batterie- und Ladesystem, Softwarestand, App, Ladeanbieter, Mobilfunknetz, Benutzerkonto, Land, Tarif, Abonnement und Herstellerplattform.
Fahrerassistenzsysteme und digitale Sicherheitsfunktionen
Fahrerassistenzsysteme können teilweise digitale, sensorbasierte oder softwaregestützte Funktionen enthalten. Hierzu können beispielsweise Spurhalteassistent, Verkehrszeichenerkennung, Abstandsregeltempomat, Notbremsassistent, Müdigkeitswarner, Totwinkelassistent, Parkassistent, Rückfahrkamera, 360-Grad-Kamera, Einparkhilfe, Fernlichtassistent, Geschwindigkeitsassistent oder sonstige Assistenzsysteme gehören.
Der Funktionsumfang kann abhängig sein von Ausstattung, Sensorik, Kameras, Softwarestand, Kalibrierung, Wetter, Sichtverhältnissen, Fahrbahnmarkierungen, Verschmutzung, Beschädigung, regionalen Vorgaben und Herstellerfreigaben.
Fahrerassistenzsysteme ersetzen nicht die Verantwortung des Fahrers. Der Fahrer bleibt jederzeit für die sichere Fahrzeugführung verantwortlich.
Datenschutz und personenbezogene Daten
Digitale Fahrzeugfunktionen können personenbezogene oder fahrzeugbezogene Daten verarbeiten. Hierzu können insbesondere Standortdaten, Nutzungsdaten, Fahrzeugstatus, Fahrdaten, Diagnosedaten, App-Daten, Benutzerprofile oder Kommunikationsdaten gehören.
Art und Umfang der Datenverarbeitung richten sich regelmäßig nach den Datenschutzinformationen des jeweiligen Herstellers oder Dienstanbieters. Für Hersteller-Apps, Online-Portale, Mobilfunkdienste und Drittanbieter-Apps gelten die jeweiligen Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen des betreffenden Anbieters.
Vor Verkauf, Rückgabe oder Weitergabe eines Fahrzeugs sollten persönliche Daten, Benutzerprofile, gekoppelte Smartphones, gespeicherte Adressen, Favoriten, App-Verknüpfungen und digitale Schlüssel gelöscht oder zurückgesetzt werden.
Kostenpflichtige Dienste, Abonnements und Laufzeiten
Bestimmte digitale Funktionen können nur für einen begrenzten Zeitraum kostenlos nutzbar sein oder nach Ablauf einer Testphase kostenpflichtig werden.
Dies kann insbesondere Online-Navigation, Live-Traffic, Kartenupdates, Remote-Funktionen, App-Dienste, Sprachdienste, Musik- oder Streamingdienste, WLAN-Hotspot, Lade- oder Elektromobilitätsdienste, Fahrzeugdatenportale, Komfortfunktionen oder sonstige digitale Zusatzdienste betreffen.
Ob und zu welchen Bedingungen solche Dienste nutzbar sind, richtet sich nach den jeweiligen Hersteller- oder Drittanbieterbedingungen. Laufzeiten, Preise, Kündigungsbedingungen und Verfügbarkeiten können sich ändern.
Gebrauchtfahrzeuge und Vorbesitzer-Nutzung
Bei Gebrauchtfahrzeugen können digitale Dienste bereits durch Vorbesitzer genutzt, aktiviert, abgelaufen, gekündigt, übertragen, gesperrt oder noch mit einem alten Konto verbunden sein.
Eine erneute Nutzung kann voraussetzen, dass der Käufer sich registriert, das Fahrzeug im Herstellersystem neu verknüpft, einen Eigentumsnachweis erbringt, alte Benutzerprofile gelöscht werden oder der Hersteller den Zugriff freischaltet.
Ob eine Übertragung bestehender digitaler Dienste, Lizenzen oder Abonnements möglich ist, hängt vom jeweiligen Hersteller oder Anbieter ab.
Länder-, Markt- und Importabhängigkeiten
Bei Fahrzeugen aus unterschiedlichen Märkten, EU-Fahrzeugen, Importfahrzeugen oder Fahrzeugen mit abweichender Länderspezifikation können digitale Dienste, Sprachversionen, Kartenmaterial, Onlinefunktionen, App-Kompatibilität oder Herstellerdienste vom deutschen Markt abweichen.
Dies kann insbesondere Navigationskarten, Connected Services, App-Freischaltungen, Online-Portale, Sprachsteuerung, Lade- oder Mobilitätsdienste, Notrufsysteme, Garantie- oder Servicedatenbanken und digitale Unterlagen betreffen.
Herstellerentscheidungen und zukünftige Änderungen
Digitale Dienste können durch Hersteller oder Drittanbieter technisch verändert, weiterentwickelt, erweitert, eingeschränkt, kostenpflichtig gemacht oder eingestellt werden.
Solche Änderungen können insbesondere auf technischen Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen, gesetzlichen Vorgaben, wirtschaftlichen Entscheidungen, Plattformumstellungen, Servermigrationen, App-Änderungen, Mobilfunkstandards oder geänderter Drittanbieterunterstützung beruhen.
Der Verkäufer hat auf solche zukünftigen Entscheidungen regelmäßig keinen unmittelbaren Einfluss.
Keine pauschale Garantie für externe Dienste
Soweit digitale Funktionen von externen Servern, Apps, Mobilfunknetzen, Herstellerplattformen, Drittanbietern oder Online-Portalen abhängig sind, kann eine dauerhafte, unveränderte oder kostenlose Verfügbarkeit nicht generell zugesichert werden.
Eine bestimmte dauerhafte Verfügbarkeit digitaler oder Online-Dienste ist nur geschuldet, soweit sie nach Art und Ausstattung des Fahrzeugs üblich ist, Gegenstand öffentlicher Herstellerangaben ist oder ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart wurde.
Beschaffenheit des Fahrzeugs
Maßgeblich für die Beschaffenheit des Fahrzeugs sind die konkrete Fahrzeugausstattung, die individuelle Fahrzeugbeschreibung, der Kaufvertrag, ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheitsangaben und die gesetzlichen Vorgaben.
Nicht jede allgemein mögliche digitale Funktion eines Fahrzeugmodells ist automatisch Bestandteil jedes einzelnen Fahrzeugs. Entscheidend ist immer die konkrete Ausstattung des angebotenen Fahrzeugs.
Spätere Änderungen, Anpassungen oder Einschränkungen digitaler Dienste durch Hersteller oder Drittanbieter können im üblichen technischen Rahmen erfolgen.
Bewertung möglicher Funktionseinschränkungen
Einschränkungen oder Änderungen digitaler Dienste stellen nicht automatisch einen Fahrzeugmangel dar.
Dies gilt insbesondere dann, wenn die Einschränkung auf Mobilfunknetz, Netzabdeckung, App-Kompatibilität, Endgerät, Betriebssystem, Nutzerkonto, fehlende Registrierung, nicht installierte Updates, Drittanbieterleistungen, Herstellerplattformen, Serververfügbarkeit, regionale Einschränkungen oder sonstige externe Rahmenbedingungen zurückzuführen ist und kein Defekt des Fahrzeugs selbst vorliegt.
Pflichten und Mitwirkung des Nutzers
Der Nutzer digitaler Fahrzeugfunktionen sollte insbesondere kompatible Endgeräte verwenden, bereitgestellte Updates installieren, Herstellerhinweise beachten, Nutzungsbedingungen prüfen, Datenschutzfreigaben bewusst erteilen oder ablehnen, Zugangsdaten sorgfältig verwalten, persönliche Daten vor Weitergabe des Fahrzeugs löschen, App-Verknüpfungen regelmäßig prüfen und bei Problemen zunächst Kompatibilität, Softwarestand, Internetverbindung und Herstellerstatus kontrollieren.
Fahrzeugbesichtigung und Beratung
Da digitale Funktionen je nach Fahrzeug, Hersteller und Ausstattung unterschiedlich sein können, empfehlen wir vor Kaufabschluss eine individuelle Prüfung des konkreten Fahrzeugs.
Wir erläutern im Rahmen der Fahrzeugbesichtigung, welche digitalen Funktionen beim jeweiligen Fahrzeug erkennbar vorhanden sind, welche Systeme fahrzeugseitig unterstützt werden und welche Dienste gegebenenfalls von Hersteller, App, Smartphone, Registrierung oder Drittanbieter abhängig sind.
Hinweis zur Angabe „Navigationssystem“
Wurde ein Fahrzeug in Online-Inseraten unter der Ausstattungsangabe „Navigationssystem“ dargestellt, kann hiermit im Einzelfall ausdrücklich klargestellt werden: Das Fahrzeug verfügt nicht zwingend über ein fest installiertes, fahrzeugeigenes Navigationssystem.
Navigationsfunktionen können ausschließlich durch Nutzung kompatibler Smartphone-Integrationssysteme wie Apple CarPlay™ und/oder Android Auto™ in Verbindung mit einem geeigneten mobilen Endgerät möglich sein.
Ein eigenständiges, fest installiertes Navigationssystem ist nur dann Bestandteil der geschuldeten Fahrzeugbeschaffenheit, wenn dies im konkreten Kaufvertrag oder in der konkreten Fahrzeugbeschreibung ausdrücklich vereinbart wurde.
Vorvertragliche Information zu digitalen Funktionen
Der Käufer erhält vor Abschluss des Kaufvertrages allgemeine Informationen über digitale Fahrzeugfunktionen, Konnektivitätsdienste, mögliche Nutzungsvoraussetzungen, Hersteller- und Drittanbieterabhängigkeiten, Smartphone-Kompatibilität, Nutzerkonten, Registrierungserfordernisse, Updates, digitale Fahrzeugunterlagen und mögliche Einschränkungen.
Soweit bei einem konkreten Fahrzeug digitale Funktionen, digitale Produkte oder Waren mit digitalen Elementen betroffen sind, können im Kaufvertrag oder in ergänzenden Vertragsunterlagen gesonderte Vereinbarungen zur Beschaffenheit, zu Aktualisierungen, zu Nutzungsvoraussetzungen, zu Mitwirkungshandlungen des Käufers und zu hersteller- oder drittanbieterabhängigen Systemen getroffen werden.
Solche Hinweise dienen der Transparenz und der technischen Einordnung moderner Fahrzeugsysteme. Die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben unberührt, soweit sie nicht im gesetzlich zulässigen Rahmen individualvertraglich oder wirksam abweichend geregelt werden können.
Technische Anforderungen der digitalen Umgebung
Für digitale Dienste kann die beim Käufer vorhandene digitale Umgebung relevant sein. Hierzu gehören insbesondere Smartphone, Tablet oder sonstiges mobiles Endgerät, Betriebssystem, App-Version, Internetverbindung, Mobilfunkanbieter, Datenvolumen, E-Mail-Adresse, Benutzerkonto, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Hersteller-Account, Cloud-Zugang und Netzwerkverbindung.
Soweit für die Feststellung einer Funktionsursache erforderlich, kann eine Mitwirkung des Käufers notwendig sein. Dies kann insbesondere die Prüfung vorhandener Hard- und Software, Kopplungsvorgänge, App-Berechtigungen, Zugangsdaten, Geräteeinstellungen, Updates oder Netzwerkverbindungen betreffen.
Mitwirkung bei Funktionsprüfung
Wenn eine digitale Funktion nicht wie erwartet nutzbar ist, muss zunächst geprüft werden, ob die Ursache im Fahrzeug selbst, in der digitalen Umgebung des Nutzers, bei einer App, einem mobilen Endgerät, einer fehlenden Registrierung, einem abgelaufenen Dienst, einer nicht installierten Aktualisierung, einer Herstellerplattform oder einem Drittanbieter liegt.
Soweit der Verkäufer zur Feststellung ein technisches Mittel einsetzen möchte, das für den Käufer nur einen geringen Eingriff darstellt, kann eine entsprechende Mitwirkung erforderlich sein, damit ein behaupteter Mangel oder Defekt sachlich geprüft werden kann.
Bedienungsanleitung, Serviceheft und Herstellerzugänge
Bedienungsanleitung
Eine gedruckte Betriebs- bzw. Bedienungsanleitung kann unter Umständen nicht vorhanden sein und gehört nicht zum Lieferumfang, sofern diese vom Hersteller ausschließlich digital, zum Beispiel über Fahrzeugdisplay, Online-Portal oder Hersteller-App, zur Verfügung gestellt wird.
Serviceheft / Wartungshistorie
Ein physisches Service- oder Wartungsheft kann fehlen. Wartungs-, Inspektions- und Serviceeinträge werden gegebenenfalls ausschließlich in digitalen Datenbanksystemen des Fahrzeugherstellers geführt.
Herstellerdienste
Der Zugriff auf digitale Bedienungsanleitungen, Servicehistorien oder sonstige fahrzeugbezogene Daten erfolgt regelmäßig über vom Hersteller oder dessen Dienstleistern betriebene Online-Dienste, Benutzerkonten oder Anwendungen.
Ausdrucke oder digitale Auszüge stellen lediglich Momentaufnahmen des zum jeweiligen Zeitpunkt abrufbaren Datenbestandes dar und begründen keinen Anspruch auf zukünftige Verfügbarkeit oder unveränderte Speicherung durch den Hersteller.
Aktualisierungspflichten und digitale Produkte
Beim Verkauf von Sachen mit digitalen Elementen oder digitalen Produkten können gesetzliche Aktualisierungspflichten relevant sein. Art, Umfang und Dauer solcher Aktualisierungen richten sich nach der gesetzlichen Lage, der Art des Fahrzeugs, den Herstellerangaben, der vereinbarten Beschaffenheit und der objektiv zu erwartenden Nutzungsdauer.
Soweit gesetzlich zulässig und im Einzelfall wirksam vereinbart, können Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen zu digitalen Elementen, digitalen Produkten oder Aktualisierungspflichten treffen. Dies setzt eine klare, verständliche und gesonderte Information des Käufers sowie eine entsprechende Vereinbarung voraus.
Diese Homepage-Information ersetzt keine individuelle Vertragsvereinbarung. Maßgeblich ist immer der konkrete Kaufvertrag.
Was Käufer vor Nutzung digitaler Funktionen wissen sollten
Allgemeine Information, keine pauschale Beschaffenheitsvereinbarung
Diese Seite dient der allgemeinen Information über digitale Fahrzeugfunktionen, Konnektivitätsdienste, Hersteller-Apps, Software-Updates, digitale Unterlagen, Smartphone-Integration, Navigation, Fahrerassistenzsysteme, Datenschutz, digitale Servicehistorien und mögliche Nutzungsvoraussetzungen.
Die gesetzlichen Rechte des Käufers, insbesondere die Rechte im Rahmen der Sachmängelhaftung, bleiben unberührt.
Eine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Kaufvertrag, der konkreten Fahrzeugbeschreibung und ausdrücklich vereinbarten Angaben zum einzelnen Fahrzeug.
Fragen zu digitalen Funktionen eines konkreten Fahrzeugs?
Wir prüfen mit Ihnen die Ausstattung des jeweiligen Fahrzeugs und erläutern, welche digitalen Funktionen erkennbar vorhanden sind und welche Dienste von Hersteller, Smartphone, App, Registrierung, Softwarestand, Mobilfunknetz oder Drittanbieter abhängen können.
Persönliche Beratung, klare Fahrzeugprüfung und nachvollziehbare Erklärung der digitalen Ausstattung vor Ort in Kamen.
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